Bestattungen, die bis vor nicht allzu langer Zeit stets demselben Ritual folgten, können heute unterschiedlichste Formen annehmen. Zur Verfügung stehen Erd- und Feuerbestattungen, wobei die Asche auf unterschiedliche Weise bestattet werden kann. Nach der Totenbeschau und der Eintragung ins Sterbebuch wird jeweils ein Bestattungsunternehmen beauftragt, das die Totenbescheinigung vom Standesamt erhält.
Die Durchführung der Bestattung ist je nach Bundesland unterschiedlich. Das Bestattungs-unternehmen gibt Auskunft darüber, welche Ausnahmen hierbei von der Regel möglich sind. Generell gilt, dass nur Erd- und Feuerbestattung und diese nur jeweils in genehmigten Bestattungsanlagen möglich sind. Friedhöfe werden entweder von den Gemeinden oder einer anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft betrieben. Die Friedhofsverwaltungen wiederum müssen zustimmen, wenn jemand bestattet werden soll, der nicht in der jeweiligen Gemeinde gewohnt hat oder dort gestorben ist.
Manche Bestattungsunternehmen oder Bestattungsvereine bieten die Möglichkeit an, zu Lebzeiten mit monatlichen Zahlungen für das eigene Begräbnis vorzusorgen. Wer sicher-gehen möchte, dass er so beigesetzt wird, wie er das möchte – zum Beispiel naturnah –, sollte dies im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festhalten. Testamente werden erst nach der Beisetzung eröffnet, sind also nicht geeignet, um diesbezügliche Wünsche zu platzieren.
Vielfalt des letzten Abschieds. Bestattungen haben für jeden einen unterschiedlichen Wert und sehen auch dementsprechend unterschiedlich aus. Die Erdbestattung in einem Sarg, der in einem Grab oder einer Gruft beigesetzt wird, war lange Zeit üblich und bis Anfang des 20. Jahrhunderts die einzige Art der Beisetzung, die die katholische Kirche anerkannte. Die Erdbestattung erfordert eine anschließende mehr oder weniger aufwändige Grabpflege, wobei diese auch von Unternehmen übernommen werden kann.