Advent und Weihnachten sind für viele ein willkommener Anlass, über Geschenke aus der Küche nachzudenken – und die sind längst nicht mehr nur zum Essen. Der aktuelle Trend ist selbstgemachte Kosmetik aus dem Thermomix, der Rest landet im Abendessen. Hochwertige Zutaten ohne künstliche Konservierungsstoffe tun der Umwelt, dem Budget und der Gesundheit damit gleichermaßen gut. Wer das Hobby für sich entdeckt hat, kennt die wichtigsten Grundlagen: Sauberkeit und wirklich frische Zutaten.
Wer tiefer in die Materie eindringt, wird rasch merken, dass noch weit mehr dazugehört, wie beispielsweise das Wissen über Aufbau und Funktion von Haut und Haaren, chemische Grundlagen oder Kräuterkunde. Verpackung, Transport und Lagerung sollten bei Profis ebenso ein Thema sein wie das gelungene Marketing. Doch wo können Interessierte passende Aus- und Weiterbildungen finden und welche Voraussetzungen sind mitzubringen?
Eine Recherche zeigt – der Markt ist groß und teils unübersichtlich. Vergleichbar sind die Angebote kaum, am Ende entscheiden wohl der Preis und die Erreichbarkeit, aber auch die Überlegung, was damit erreicht werden soll. Wer sein Hobby zum Beruf machen will, tut gut daran, auf jeden Fall einen Grundqualifikation mitzubringen, etwa in Form einer abgeschlossenen Lehre im Bereich „Gesundheit und Körperpflege“ wie zum Beispiel Kosmetik, Frisör oder Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (PKA). Ausbildungen zur Naturkosmetik sind dann ein hilfreiches Add-on, um sich in einer Nische besonders zu qualifizieren oder das eigene Business zur starten.
Herstellung von Kosmetik als Gewerbe. Die Herstellung kosmetischer Mittel ist seit der Gewerberechtsnovelle 2017 ein freies Gewerbe ohne Befähigungsnachweis. Dennoch unterliegt die Kosmetikherstellung umfangreichen Reglementierungen, die man kennen sollte, bevor man sich in diesem Markt selbstständig machen will. Kernregelung des Kosmetikrechts ist die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Sie definiert zum Beispiel Themen wie Sicherheit, Verpflichtungen von Herstellern und Händlern, erlaubte und verbotene Stoffe, Kennzeichnung, Werbeaussagen oder die Meldung ernster unerwünschter Wirkungen.