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Cover von Bio Magazin Vom Objekt zum Subjekt

UMWELTSCHUTZ

Vom Objekt zum Subjekt

Die Zerstörung der Umwelt ist weltweit erlebbar. Angesichts dessen werden die Rufe, Naturräumen eine eigene Rechtspersönlichkeit zuzugestehen, immer lauter.

Am 21. September 2022 war es endlich so weit: Als erstes Ökosystem in Europa wurden der Salzwasserlagune Mar Menor an der spanischen Mittelmeerküste eine eigene Rechtspersönlichkeit und einklagbare Rechte zugesprochen. Das „Kleine Meer“, die größte Salzwasserlagune Europas, kämpft seit Jahren mit massiven Verschmutzungen durch Abwässer, Düngemittel und Abfälle aus dem Bergbau, die zu Fischsterben und wiederholter Algenpest geführt haben. Nachdem bereits im April das spanische Abgeordnetenhaus diesem Vorschlag zugestimmt hatte, hat im September nun auch der Senat in Madrid die Vergabe der Rechtspersönlichkeit mit großer Mehrheit abgesegnet. Die einzigen Gegenstimmen kamen, wie schon im April, von der rechtspopulistischen Partei Vox. Damit kann nun jeder Bürger, der die Rechte des Ökosystems verletzt sieht, dagegen klagen – auch wenn er dadurch selbst nicht betroffen ist. Ein Komitee aus sechs Vertretern der Behörden und sieben der Gesellschaft soll den Schutz, den Erhalt und die Gesundung der Lagune überwachen.

Recht auf Existenz, Schutz und Regeneration. Bestrebungen, Rechte von Ökosystemen anzuerkennen, gibt es seit den 1970er-Jahren. Doch erst zu Beginn der 2000er-Jahre wurden diese Forderungen erstmals erhört: Bereits 2006 erhielt die Natur erstmals im US-Bundesstaat Pennsylvania einige Rechte, um sie vor der Deponierung von toxischem Schlamm zu bewahren. Mittlerweile haben weltweit Gerichte die Rechte der Natur auf Existenz, Schutz und Regeneration anerkannt.

Das kolumbianische Verfassungsgericht etwa hat im Jahr 2017 dem drittgrößten Fluss des Landes, dem Rio Atrato, subjektive Rechte zu gesprochen. 2019 gestand auch der Oberste Gerichtshof von Medellín dem Fluss Cauca, seiner Quelle und seinen Zuflüssen den Status einer Rechtsperson zu. Vertreten werden die Flüsse von sogenannten „Hütern“, die vom Staat und den Dorfgemeinschaften ernannt wurden.

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