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Aktuelle Seite: Anwalt der Natur
Cover von Bio Magazin Anwalt der Natur

ZIVILES ENGAGEMENT

Anwalt der Natur

Seit über 100 Jahren kämpfen der Naturschutzbund und seine ehrenamtlichen Mitglieder um die Erhaltung von Österreichs Naturjuwelen.

Der Nationalpark Hohe Tauern, der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel oder der Natio­nalpark Thayatal – Österreichs Nationalparks haben es sich zur Aufgabe gemacht, ausge­wähl­te, repräsentative Gebiete dauerhaft zu schützen. Eine Institution, die an der Ein­rich­tung aller Nationalparks beteiligt war, ist der Naturschutzbund Österreich. Häufig kann die Entstehung der Nationalparks sogar auf dessen Initiativen und jahrelange Bemühungen zurü­c­k­geführt werden. Den nachfolgenden Generationen ein Stück ungenutzter Natur, ja sogar Wildnis zu vererben und gefährdeten Arten – insgesamt sind hierzulande rund 4.000 Pflanzen- und Tierarten bedroht – Raum zum Leben zu geben, ist der Gedanke, der den Naturschutzbund Österreich dabei leitet.

Lebensgrundlage sichern. Er hat sich die dauerhafte Sicherung der Natur als Lebensgrund­lage für Menschen, Tiere und Pflanzen auf die Fahnen geheftet. Seine auch über die Grenzen hinausgehenden Aktivitäten tragen dazu bei, Arten und Lebensräume zu schützen, das Bewusstsein über den Wert natürlicher und naturnaher Lebensräume zu stärken sowie eine naturverträgliche Nutzung der natürlichen, nicht vermehrbaren Lebensgrundlagen zu sichern und zu fördern. Dabei kann sich der unabhängige, gemeinnützige und überparteiliche Ver­band, nach eigenen Angaben die größte Naturschutzorganisation Österreichs, auf neun Landesgruppen mit Regionalgruppen und der Naturschutzjugend stützen.

Konkret setzt sich die Organisation, die sich als ökologisches Gewissen, vorausschauender Mahner und engagierter Anwalt der Natur versteht, den Leitlinien zufolge für die Vielfalt des Lebens, den Schutz der Arten und ihrer Lebensräume, die Erhaltung und Wiederherstellung der charakteristischen Natur- und Kulturlandschaft Österreichs, die Bewahrung und Gesund­erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft, eine naturverträgliche und damit ökologisch orientierte Land- und Forstbewirtschaftung, Raumplanung und Ener­gie­­erzeugung ein.

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