Genau hier setzt ESG an, das für Environmental, Social, Governance – also Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung – steht. Betriebe müssen nach bestimmten Vorgaben vonseiten der EU offenlegen, wie sie mit Umweltauswirkungen, sozialen Standards und der entsprechenden Verantwortung von Führungskräften umgehen. Vieles davon ist nicht neu, aber für Bio-Betriebe stellt sich die Frage, wie sich bestehende Standards, Zertifizierungen und gelebte Nachhaltigkeit in diese neuen Berichtssysteme übersetzen lassen.
Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Unternehmen aber vor allem eines sehen: viel Bürokratie! Die EU hat die ESG-Vorgaben schrittweise in einen Rechtsrahmen gegossen, der das Machbare manchmal tatsächlich sprengt und viele Unternehmen sind von den umfassenden, sich ständig erweiternden Anforderungen schlichtweg überfordert. Neue Vorgaben erfordern neues Personal, am Ende wird der Konsument die Kosten tragen müssen. Österreich zeigt damit wieder einmal, dass es Meister im Gold-Plating ist – dem peniblen Übererfüllen von EU-Rechtsvorschriften. Denn viele der Betriebe waren auch bisher schon vorbildlich in Sachen Umweltschutz und Nachhaltigkeit unterwegs und müssen jetzt noch eines draufsetzen.
Streng genommen gibt es nicht eine „ESG-Verordnung“. Es ist eher ein Bewertungs- und Ordnungsrahmen, den unter anderem Banken, Investoren, öffentliche Auftraggeber und anderen Unternehmen in der Wertschöpfungskette – aber letztendlich auch Konsumenten – kennen wollen, um zu wissen, wie nachhaltig, resilient und zukunftsfähig ein Betrieb wirtschaftet.
Der Begriff wird daher als eine Sammelbezeichnung verwendet, denn tatsächlich besteht das Regelwerk aus mehreren Bausteinen. Besonders wichtig ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen.