Heiß umfehdet, wild umstritten – so könnte man die Geschichte des Erneuerbaren Wärme Gesetzes (EWG) kurz zusammenfassen. Denn das Gesetz, mit dem neben dem sofortigen Verbot von Gasheizungen im Neubau und neuen Ölheizungen im Bestand das Aus für bestehende alte Ölheizungen ab 2025 und den verpflichtenden Tausch aller noch vorhandenen Ölkessel bis 2035 sowie aller Gasheizungen bis 2040 geregelt werden sollte, stieß stets auf Widerstand.
Weitreichende Änderungen. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund etwa titulierte den Entwurf zu Beginn der Begutachtungsphase im Sommer 2022 als „Zwangspaket“ und realitätsfremd, da zur Erfüllung der Zielvorgabe jede Woche 2.000 Heizungen getauscht werden müssten, die Kapazitäten dafür aber fehlten. Umweltorganisationen wiederum kritisieren unter anderem das Fehlen von Regelungen für die Umstellungen auf Gasheizungen sowie die darin vorgesehene Zulassung von „grünem“ Gas. Ebenfalls immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik war das geplante Zentralisierungsgebot: Demnach sollten Gebäude mit dezentraler Wärmeversorgung, das sind Gaskombithermen in den einzelnen Wohnungen, umgestellt werden müssen. Im November des Vorjahres schließlich wurde das Gesetz, mit dem die Wärmewende vollzogen werden sollte, im Ministerrat beschlossen und ans Parlament weitergereicht. Doch die notwendige Zweidrittelmehrheit für den finalen Beschluss – das Gesetz berührt Länderinteressen und ist somit eine Verfassungsmaterie – ließ auf sich warten.
Während die FPÖ das Gesetz unter anderem mit der Begründung, die europäischen Klimaziele seien ideologisch überschießend und beim forcierten Erneuerbaren-Ausbau werde auf Wirtschaftlichkeit und Leistbarkeit vergessen, generell ablehnte, knüpfte die SPÖ ihre Zustimmung an einige Forderungen. So sollten die notwendigen Änderungen des Heizsystems zu keiner Verschlechterung für Mieter und Wohnungseigentümer führen, weiters drängte die SPÖ darauf, die Förderungen für den Heizungstausch idealerweise bis 2040 zur Verfügung zu stellen.