Der naBe-Aktionsplan geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003 zurück, bei der alle europäischen Mitgliedsstaaten aufgefordert wurden, nationale Aktionspläne zur Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung vorzulegen. Am 11. Juli 2010 hat die österreichische Regierung per Ministerratsbeschluss die Erarbeitung eines österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung beschlossen. Ein wesentliches Ziel ist die Verankerung der nachhaltigen Beschaffung in allen Bundesinstitutionen nach einheitlichen Kriterien.
Österreich wollte sich damit innerhalb der EU eine Vorreiterrolle sichern – wohl mit ein Grund, warum es ganze elf Jahre, bis zum 23. Juni 2021, gedauert hat, bis nach einer Evaluierungs- und Überarbeitungsphase 16 Produktgruppen festgelegt waren und der naBe-Aktionsplan inklusive naBe-Kernkriterien beschlossen wurde. Eine eigene Servicestelle für nachhaltige öffentliche Beschaffung, die naBe-Plattform, wurde mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) eingerichtet, um die Ziele des naBe-Aktionsplans noch besser umzusetzen. Sie soll vor allem auch Beschaffungsverantwortliche bei Ausschreibungen unterstützen und die Weiterentwicklung der naBe-Kernkriterien voranbringen. Außerdem organisiert die Plattform regelmäßige Fachveranstaltungen zu Themen der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung.
Mehr als die Hälfte soll Bio werden. Der Aktionsplan legt fest, dass bei öffentlichen Ausschreibungen und Beschaffungen ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden sollen, und umfasst ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen, wie Bau- und Renovierungsprojekte, Bürobedarf, IT-Ausstattung, Lebensmittel, Textilien und Mobilität.